1. Getrennt- und Zusammenschreibung

a) Schreibung von Partikel + Verb

Partikel werden mit Verben zusammengeschrieben: abhandenkommen, abwärtsfahren. Bei adverbialem Gebrauch ist getrennt zu schreiben: aufeinander achten, rückwärts einparken.

b) Schreibung von Adjektiv + Verb

Bei einer neuen Gesamtbedeutung wird zusammengeschrieben: (sich) näherkommen, schwerfallen (= Mühe verursachen). Wenn das Adjektiv eine Eigenschaft des Objektes bezeichnet, ist Zusammen- wie Getrenntschreibung möglich: (eine Wand) blau streichen/blaustreichen, (Zwiebeln) klein schneiden/ kleinschneiden.

c) Schreibung von Substantiv + Verb

In Verbindungen aus Substantiv + Verb wird das Substantiv groß und getrennt vom Verb geschrieben: Rad fahren.

d) Schreibung von Verb (Infinitiv) + Verb

Verbindungen aus Verb (Infinitiv) + Verb werden getrennt geschrieben. Die Zusammenschreibung ist möglich bei übertragen gebrauchten Verbindungen mit zweitem Bestandteil bleiben oder lassen (wie z .B. bei "in der Schule sitzenbleiben", "die Freundin stehenlassen" sowie bei kennenlernen.

e) Schreibung von Verbindungen

mit Adjektiven als ersten Bestandteil

Bei Verbindungen mit einem Adjektiv als graduierender Bestandteil ist Getrennt- und Zusammenschreibung möglich: eng verwandt/engverwandt, schwer krank/ schwerkrank.

2. Groß und Kleinschreibung

Die Änderungsvorschläge im Bereich der Groß- und Klein­schreibung werden auf das systematisch Nötige (vor allem in Hinblick auf Getrennt- und Zusammenschrei­bung) beschränkt und beschreiben den existierenden Gebrauch präziser.

Einzelne Schreibweisen

Zur Unterscheidung zwischen substantivistischem und nichtsubstantivistischem Gebrauch ist in einigen Fällen Kleinschreibung vorgesehen: zu eigen machen, geben (versus sein Eigen nennen); jemandem feind sein (versus jemandens Feind sein).

In einigen Fällen ist aufgrund des unklaren Wortartstatus Zusammenschreibung vorgesehen: bankrottgehen, pleitegehen (versus in den Bankrott gehen).

Bei einigen Fällen ist Groß- und Kleinschreibung möglich: recht/Recht und unrecht/Unrecht in Verbindung mit geben, haben, tun.

Regeln

a) Bei Verbindungen aus Adjektiv + Substantiv mit einer neuen Gesamtbedeutung ist die Großschreibung des Adjektivs möglich: der Blaue Brief (= Mahnschreiben), der Runde Tisch (in der Politik), das Schwarze Brett (Anschlagtafel).

b) Die Schreibung von Verbindungen mit fachsprachlichem oder terminologischem Charakter richtet sich nach dem Gebrauch in dem jeweiligen Bereich: die Erste Hilfe (bei Unglücksfällen), die Rote Karte (im Sport), die eiserne Lunge.

c) Dem Wunsch nach einer "Höflichkeits"-Großschreibung beim Pronomen Du und den dazugehörigen Fällen in Briefen wird durch Zulassung der Großschreibung Rechnung getragen.

3. Zeichensetzung

Bei der Zeichensetzung zielt der Vorschlag des Rates auf Änderungen im Bereich der Kommasetzung, um das eindeutige Textverstehen zu sichern.

a) Komma bei selbstständigen Sätzen, die mit "und", "oder" usw. verbunden sind

Die Richtlinien des Rats bringen eine wesentliche Änderung mit sich: die Beschränkung auf "selbstständige" Sätze. Ein Komma steht bei selbständigen Sätzen, die mit "und", "oder" usw verbunden sind.

In Sätzen wie "Es war nicht selten, dass er sie besuchte (,) und dass sie bis spät in die Nacht zusammensaßen, wenn sie in guter Stimmung war" (amtliches Regelwerk 2004, § 73) ist ein Komma nach "besuchte"nicht mehr zulässig.

b) Komma bei lnfinitivgruppen

Infinitivgruppen, die von einem Verweiswort abhängen, werden durch Komma abgesetzt: Anna hat es nie bereut, diese Ausbildung gemacht zu haben. Bei einem bloßen Infinitiv ist ein Komma freigestellt: Thomas dachte nicht daran(,) zu gehen.

Bei lnfinitivgruppen, die mit "um", "ohne", "statt`, "anstatt", "außer" oder "als" eingeleitet sind, ist ein

Komma obligatorisch: Sie öffnete das Fenster, um frische Luft hereinzulassen.

Ebenso verhält es sich bei Infinitivgruppen, die von einem Substantiv abhängen und mehr als den bloßen Infinitiv umfassen: Er wurde beim Versuch, den Tresor zu knacken, vom Nachtwächter überrascht.

4. Worttrennung am Zeilenende

Die Abtrennung von Einzelvokalen (bisher bereits nicht zugelassen) am Wortanfang und -ende ist prinzipiell ausgeschlossen (nicht: E-sel, Feiera-bend).

Desweiteren wird eine Umstrukturierung der Regeln angestrebt, um deutlicher darauf hinzuweisen, dass es beim Trennen um sinnvolles Trennen eines komplexen Wortganzen geht. Demnach soll zuerst die Trennung von Wortbestandteilen (z.B. voll-enden, Pro-gramm) und dann die Trennung im Inneren von Wörtern (z B. Bau-er, ras-ten) dargestellt werden. Diese Regeln gelten auch für fremde Wörter.